Hinweisgeberportal
Varioplast Konrad Däbritz GmbH
Interne Meldestelle
Über die Interne Meldestelle haben Hinweisgeber die Möglichkeit Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes, die die Tätigkeit der Varioplast Konrad Däbritz GmbH im In- und Ausland betreffen und unter Deutsches und Europäisches Recht fallen, abzugeben. Sie ist ebenfalls eingegliedert in die Regelungen der EU Whistleblower-Richtlinie. Die Interne Meldestelle der Varioplast Konrad Däbritz GmbH wird in unserem Unternehmen vertreten durch: Herrn Jochen Gürz, Abteilung Finanzbuchhaltung.
Vertraulichkeit und das in § 36 Absatz 1 HinSchG verankerte Verbot von Repressalien sind die Quintessenz des Schutzes hinweisgebender Personen im Rahmen des Gesetzes. Bitte ziehen Sie deshalb eine offene Kommunikation mit der Hinweisgeberstelle in Betracht. Sachverhalte können so schneller geklärt werden. Selbstverständlich bieten wir auch anonyme Wege. Egal welchen Weg Sie wählen, wir wahren den persönlichen Datenschutz jederzeit. Ihre Angaben werden auf jeden Fall vertraulich behandelt.
HÄUFIGE GESTELLTE FRAGEN
Was kann gemeldet werden?
Meldefähig sind Verstöße gegen Strafvorschriften (Rechtsverstöße) in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Varioplast Konrad Däbritz GmbH und Ordnungswidrigkeiten die mit einem Bußgeld bewertet sind (z.B. Gefahr für Leib und Leben) sowie alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder und Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte (ausgenommen sind Verstöße gegen Recht in Ländern außerhalb der EU, diese werden nicht berücksichtigt).
Was kann nicht gemeldet werden?
Allgemeine Beschwerden, Verbesserungsvorschläge, Kritik und Hinweise zu inhaltlichen Angeboten der Varioplast Konrad Däbritz GmbH (Veranstaltungen, Veröffentlichungen etc.) können hier ebenfalls nicht weiter bearbeitet werden.
Wer ist meldeberechtigt?
Alle Mitarbeitenden der Varioplast Konrad Däbritz GmbH sowie weitere Personen, die mit der Tätigkeit der Varioplast Konrad Däbritz GmbH in Kontakt gekommen sind (Dienstleister, Auftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter, Leiharbeiter).
Sowohl Hinweisgebende als auch im Rahmen von Meldungen beschuldigte Personen genießen bis zur endgültigen Klärung Vertraulichkeit. Das Vorgehen ist mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Folgende Meldekanäle können Sie nutzen
1) E-Mail
Hinweis: Wenn Sie Ihre Identität geheim halten möchten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. ProtonMail.
2) Einreichung einer Meldung über ein Formular ohne Bekanntgabe Ihrer Identität
Hinweis: Wenn Sie für Rückfragen eine E-Mail-Adresse angeben möchten, ohne Ihre Identität zu verraten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie beispielsweise. ProtonMail.
Der Meldeprozess umfasst drei Schritte:
1. Zunächst werden Sie gebeten, einen Informationstext zum Schutz Ihrer Anonymität zu lesen sowie eine Sicherheitsabfrage zu beantworten.
2. Auf der Meldeseite formulieren Sie Ihren Hinweis mit eigenen Worten und beantworten Fragen zur besseren Zuordnung des Vorfalls.
3. Oft ist eine Fallaufklärung nur möglich, wenn wir die Möglichkeit haben, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Daher bitten wir Sie, dass Sie sich für die Meldung Ihren eigenen, geschützten Postkasten bei einem Dienst wie z.B. ProtonMail einrichten. Über diesen erhalten Sie von uns Rückmeldungen, können bei Bedarf Fragen beantworten und werden über den Bearbeitungsstand Ihres Hinweises informiert.
Eine Rückantwort erhalten Sie von
3) Telefon
Festnetz +49 7041 93999-0
4) Post
Anschrift:
Herrn
Jochen Gürz / vertraulich
VARIOPLAST Konrad Däbritz GmbH
Schlattstraße 31-45
D-75443 Ötisheim
Information - Beratung - Bearbeitung
Wichtig ist für die Bearbeitung des gemeldeten Vorfalls ist, dass Sie diesen so genau wie möglich schildern (Was, Wer, Wann, Wie oft). Geben Sie in Ihrer Meldung an, ob Sie über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden möchten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie von der Hinweisgeberstelle, Herrn Jochen Gürz, in einem persönlichen Gespräch beraten und informiert werden. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder schriftlich möglich.
Bitte sehen Sie von schriftlichen Veröffentlichungen auf einem Blog, einem Forum oder in den sozialen Netzwerken (Postings) hier oder an anderer Stelle ab.
Externe Meldestelle
Im Eigeninteresse unterstützt die Geschäftsführung der Varioplast Konrad Däbritz GmbH rechtsrelevante Meldungen von Regelverstößen und Meldungen. Der Gesetzgeber und auch das Unternehmen empfiehlt für die Anzeige von Verstößen die Nutzung interner Meldestellen. In der Regel können Sachverhalten erfolgversprechender und schneller aufgeklärt werden. Wir weisen Sie dennoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich auch an externe Meldestellen wenden können, wie an die an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht oder das Bundeskartellamt.
Für den Versand einer namentlichen oder einer anonymen Meldung, nutzen Sie bitte unser Formular für Hinweise.
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